Fernstudium kostenlos: Die Top Möglichkeiten 2024

Aktualisiert am 25. März 2024
 Autorin: | Gutachter: Sven Schmidt | Mitwirkender: Marcel Söder | Redakteurin: Petra Klein

Ist ein Fernstudium kostenlos? Diese Frage beschäftigt viele Menschen, die sich weiterbilden möchten. Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel alles Wichtige zu diesem Thema.

Ein Fernstudium kann recht teuer sein und wir sind uns bewusst, dass sich nicht jeder ein teures Studium leisten kann. Deshalb ist es uns wichtig, dass jeder einen geeigneten Weg findet, sich weiterzubilden.

Oftmals geht es um einen kostenlosen Weg. Aber ist das überhaupt möglich? Kann ein Fernstudium kostenlos sein? Wir zeigen Ihnen hier die Antwort.

Ist ein Fernstudium kostenlos?

Entscheiden Sie sich für ein Fernstudium, fallen in der Regel Kosten an. An den meisten Fernhochschulen müssen Sie zum Beispiel eine hohe Gebühr für das Semester, aber auch für die Belegung einzelner Kurse bezahlen.

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Dennoch gibt es auch eine Möglichkeit für Sie, Ihr Fernstudium kostenlos zu absolvieren. Dazu nutzen Sie eine sogenannte Online-Fernuniversität. Hier zahlen Sie keinen Cent.

Das hat allerdings Nachteile: Hier wird meist auf Englisch unterrichtet, was vor allem bei komplexen Studiengängen schwierig sein kann. Zusätzlich müssen Sie im Vergleich zu einem “normalen” Studium viel Zeit für die Vor- und Nachbereitung aufwenden.

Man muss sich bei einem Online-Fernstudium selbst um die Organisation der Kurse und Termine kümmern. Eine derartige Online-Fernuniversität ist die University of the People. Auf der Internetseite finden Sie alle weiteren Informationen über die Universität und die angebotenen Kurse.

Eine weitere günstige Möglichkeit gibt es zwar mit der Fernuni Hagen. Dort bekommen Sie eine gute Möglichkeit ein günstiges Studium zu ergattern.

Wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie einige Kosten umgehen können und mit wenig Geld ein tolles Studium abschließen können.

Eine Möglichkeit wäre, fast ganze 6.000 € von der Steuer wieder zu bekommen

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie die Steuern wieder zurückbekommen können. Wir zeigen Ihnen natürlich beide Varianten:

Fall 1: Sie haben Ihre Berufsausbildung oder Ihr Studium noch nicht abgeschlossen

Sie haben einige Möglichkeiten, um zumindest einen Teil Ihrer Studienkosten zurückzubekommen. Zum Beispiel sind alle Kosten, die mit einem Fernstudium zusammenhängen, steuerlich absetzbar.

Wenn Sie noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium haben, gilt das Fernstudium als Erstausbildung.

In diesem Fall können Sie die Studiengebühren als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Maximal 6.000 Euro pro Jahr können Sie auf diese Weise geltend machen. Dieser Betrag wird dann von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Das reduziert Ihre Steuerlast deutlich.

Fall 2: Sie haben eine Berufsausbildung oder ein Bachelor-Studium abgeschlossen

Wenn Sie bereits eine Berufsausbildung oder ein Bachelor-Studium abgeschlossen haben, können Sie die Studiengebühren auch in Ihrer Steuererklärung angeben.

Dies wird dann als Zweitausbildung gewertet. In diesem Fall sind die Studiengebühren Werbungskosten, die in unbegrenzter Höhe abzugsfähig sind.

Diese mindern dann auch Ihr zu versteuerndes Einkommen und Sie erhalten eine Steuererstattung. Die Steuererklärung lohnt sich in diesem Fall auch, wenn Sie nicht steuerpflichtig sind, d.h. wenn Ihr Einkommen unter dem Freibetrag liegt.

Denn die Werbungskosten können dann als Verlustvortrag in die folgenden Steuerjahre vorgetragen werden.

Je nach Ihrer Einkommenssituation können Sie bis zu 42 Prozent der Studiengebühren von der Steuer zurückfordern.

Maßgeblich ist dabei Ihr persönlicher Steuersatz, deren prozentualen Anteil an der Einkommensminderung durch die Studiengebühren Sie dann als Steuererstattung erhalten.

Lassen Sie sich frühere Leistungen anrechnen!

Neben den steuerlichen Vorteilen können Sie durch die Anrechnung Ihrer bisherigen Leistungen auch die Kosten für Ihr Studium reduzieren.

Dadurch verkürzen sich die Studiendauer und auch die Studienkosten, da Sie die anrechenbaren Module nicht mehr belegen müssen.

Theoretisch könnten Sie sich alle Module anrechnen lassen und müssten nur noch die Bachelorarbeit und die Masterarbeit schreiben. Dies wäre aber untypisch. Trotzdem sind viele Anrechnungen möglich.

Bei vielen Fernhochschulen können Sie sich bestimmte Vorleistungen pauschal anrechnen lassen. Dazu gehören Ausbildungen durch die IHK oder HWK, Weiterbildungen durch die VWA, IHK oder HWK sowie andere qualifizierte Bildungsabschlüsse, die zuvor absolviert wurden.

Welche Unterlagen werden für die Anrechnung benötigt?

Zur Überprüfung und Genehmigung der Anrechnung muss die Fernuniversität die entsprechenden Unterlagen von Ihnen erhalten.

Das beinhaltet das Abiturzeugnis, Noten und Zeugnisse sowie Modulhandbücher oder ähnliche Informationen über bisherige Studienleistungen.

Außerdem Exmatrikulationsbescheinigungen und Nachweise über Prüfungsleistungen in einem früheren Studiengang, Zeugnisse, Prüfungsbescheinigungen, Zertifikate und Arbeitszeugnisse über sonstige anrechnungsfähige Vorkenntnisse.

Den richtigen Low-Cost-Anbieter finden

Die steuerliche Absetzbarkeit und die Anrechnungsmöglichkeiten nützen Ihnen nichts, wenn Sie keine gute Fernuniversität finden, die ein vernünftiges Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.

Die günstigste Fernstudien-Alternative ist die SGD. Hier bekommen Sie einen günstigen Preis und die Studienqualität ist trotz der Masse an Studenten besonders hoch.

Stöbern Sie ruhig weiter auf dieser Internetseite und schauen Sie sich auch unsere anderen Blogbeiträge an. Es ist definitiv möglich, mit einem kleinen Budget ein tolles Angebot zu ergattern. Keine Angst, wir helfen Ihnen, den für Sie passenden Weg zu finden.