Mit einem Bildungsgutschein übernimmt die Agentur für Arbeit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung, auch wenn sie als Fernlehrgang läuft. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden, und dass Kurs und Anbieter nach AZAV zugelassen sind. Ein Studium an einer Fernhochschule lässt sich damit dagegen nicht finanzieren.


Was ist ein Bildungsgutschein?
Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage der Agentur für Arbeit, dass sie die Kosten einer bestimmten Weiterbildung trägt. Rechtsgrundlage ist § 81 SGB III. Danach wird bescheinigt, dass die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen, und der Gutschein „kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden“.
Inzwischen stellt die Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters aus. Übernommen werden können laut Bundesagentur für Arbeit Lehrgangsgebühren mit Lernmitteln und Prüfungsgebühren, Fahrkosten, Kinderbetreuung sowie bei Bedarf Unterkunft und Verpflegung.
Welche Fernkurse sind förderfähig?
Gefördert werden nur Maßnahmen, die eine fachkundige Stelle nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen hat. Das gilt für den Kurs und für den Anbieter. Viele Fernschulen kennzeichnen ihre AZAV-zugelassenen Lehrgänge auf der Kursseite, zum Beispiel Umschulungen, Vorbereitungskurse auf Kammerprüfungen oder Weiterbildungen in IT, Buchhaltung und Pflege.
Ein Hochschulstudium fällt nicht darunter. § 180 Abs. 3 SGB III schließt Maßnahmen von der Zulassung aus, wenn sie „auf den Erwerb eines Studienabschlusses an Hochschulen oder ähnlichen Bildungsstätten gerichtet“ sind. Ein Bachelor oder Master im Fernstudium wird also nicht über den Bildungsgutschein bezahlt. Einzelne Hochschulzertifikate oder Weiterbildungen von Hochschulakademien können zugelassen sein, wenn sie nicht zu einem Studienabschluss führen.
Voraussetzungen für den Bildungsgutschein
Nach § 81 Abs. 1 SGB III müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
- Die Weiterbildung ist notwendig, um Sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
- Die Agentur für Arbeit hat Sie vor Beginn beraten.
- Maßnahme und Träger sind für die Förderung zugelassen.
Bei Arbeitslosen erkennt die Agentur die Notwendigkeit auch an, wenn die Weiterbildung Ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessert und zum Arbeitsmarkt passt. Wer keinen Berufsabschluss hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Umschulung zum nachträglichen Berufsabschluss gefördert bekommen. Einen allgemeinen Anspruch auf einen Bildungsgutschein gibt es nicht, die Agentur entscheidet im Einzelfall.
So beantragen Sie den Bildungsgutschein
- Suchen Sie einen passenden Fernlehrgang mit AZAV-Zulassung und fordern Sie das Infomaterial an. Notieren Sie die Maßnahmenummer, Dauer und Kosten.
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Agentur für Arbeit. Ohne Beratung vor Kursbeginn gibt es keine Förderung.
- Begründen Sie im Gespräch, warum Ihnen genau diese Weiterbildung zu einer Stelle verhilft, etwa mit Stellenanzeigen, die die Qualifikation verlangen.
- Erhalten Sie den Gutschein, reichen Sie ihn vor Kursbeginn beim Anbieter ein. Der Anbieter legt ihn der Agentur für Arbeit vor.
Achten Sie auf die Gültigkeitsdauer und eventuelle Beschränkungen auf dem Gutschein. Ein abgelaufener Gutschein muss neu beantragt werden.
Weiterbildungsgeld und Prämien
Bei abschlussorientierten Weiterbildungen wie einer Umschulung zahlt die Agentur zusätzlich ein Weiterbildungsgeld. Nach § 87a SGB III gibt es einen „monatlichen Zuschuss in Höhe von 150 Euro“. Für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen können Prämien hinzukommen. Wer Arbeitslosengeld bezieht, erhält es während der geförderten Weiterbildung in der Regel weiter.
Förderung für Beschäftigte
Auch wer einen Job hat, kann eine Weiterbildung gefördert bekommen. Nach § 82 SGB III ist das möglich, wenn die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert, über eine reine Anpassung an den Arbeitsplatz hinausgeht und zugelassen ist. Der Arbeitgeber beteiligt sich je nach Betriebsgröße an den Kosten, in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten soll davon abgesehen werden.
Alternativen zum Bildungsgutschein
Für ein Hochschulstudium oder wenn die Agentur ablehnt, kommen andere Wege in Frage:
- Aufstiegs-BAföG für Meister, Fachwirte, Techniker und ähnliche Fortbildungsabschlüsse
- Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten als Werbungskosten bei beruflicher Weiterbildung
- Arbeitgeberbeteiligung bei einer Weiterbildung, die dem Betrieb nützt
- Weiterbildungsstipendium und Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann man ein Fernstudium mit Bildungsgutschein machen?
Einen Fernlehrgang ja, wenn Kurs und Anbieter nach AZAV zugelassen sind. Ein Bachelor- oder Masterstudium an einer Hochschule ist nach § 180 SGB III ausgeschlossen.
Wer bekommt einen Bildungsgutschein?
Vor allem Arbeitslose und Menschen, denen Arbeitslosigkeit droht, wenn die Weiterbildung für die Rückkehr in den Job notwendig ist. Beschäftigte können über § 82 SGB III gefördert werden.
Bekommen auch Bürgergeld-Empfänger einen Bildungsgutschein?
Ja. Inzwischen übernimmt die Agentur für Arbeit die Weiterbildungsförderung auch für Kundinnen und Kunden des Jobcenters.
Werden 100 Prozent der Kosten übernommen?
Die Agentur übernimmt die anerkannten Weiterbildungskosten, also Lehrgangs- und Prüfungsgebühren samt Lernmitteln. Welche weiteren Kosten wie Fahrt oder Kinderbetreuung übernommen werden, klärt das Beratungsgespräch.
Wie finde ich AZAV-zugelassene Fernkurse?
Die Anbieter kennzeichnen zugelassene Kurse auf ihren Seiten. Fragen Sie im Infomaterial nach der Maßnahmenummer, die Sie für das Gespräch mit der Agentur brauchen.
Kostenloses Infomaterial anfordern
Fordern Sie hier kostenloses Infomaterial der Anbieter an und prüfen Sie, welche Lehrgänge mit Bildungsgutschein förderfähig sind:

