Übersetzer ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung; geschützt sind Abschlüsse wie „Staatlich geprüfter Übersetzer“ und die Beeidigung oder Ermächtigung für amtliche Übersetzungen. Per Fernstudium bereiten Sie sich deshalb meist mit einem zugelassenen Fernlehrgang auf die staatliche Übersetzerprüfung eines Landes vor; akademische Bachelor- und Masterstudiengänge im Übersetzen gibt es überwiegend als Präsenzstudium. Für die staatliche Prüfung verlangen die Länder in der Regel Fachhochschulreife oder Abitur und eine mehrjährige Ausbildung oder Berufspraxis in der jeweiligen Sprache. Fremdsprachenkenntnisse auf mindestens C1-Niveau sind die praktische Voraussetzung für jeden Weg.

Welche Wege gibt es per Fernstudium?
| Weg | Abschluss | Dauer | Für wen |
|---|---|---|---|
| Fernlehrgang mit Vorbereitung auf die staatliche Prüfung | Staatlich geprüfter Übersetzer (Prüfung bei der Prüfungsstelle eines Landes) | meist 1 bis 3 Jahre | sprachlich sehr Starke mit Berufspraxis oder Sprachausbildung |
| Fernlehrgang mit Zertifikat | Zertifikat des Anbieters, teils mit IHK-Prüfung | wenige Monate bis 2 Jahre | Einstieg, Fachübersetzen, CAT-Tools, Untertitelung |
| Bachelor oder Master Übersetzen, Fachübersetzen oder Translation | B.A. oder M.A. | 6 bis 8 Semester (Bachelor), 2 bis 4 Semester (Master) | wer einen akademischen Abschluss anstrebt; meist Präsenz, selten berufsbegleitend |
Fernlehrgänge müssen nach § 12 Fernunterrichtsschutzgesetz zugelassen sein: „Fernlehrgänge bedürfen der Zulassung.“ Achten Sie auf die Zulassungsnummer der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht und darauf, ob der Lehrgang ausdrücklich auf eine staatliche oder IHK-Prüfung vorbereitet. Die Prüfung selbst legen Sie nicht beim Fernlehrinstitut ab, sondern bei der zuständigen Prüfungsstelle.
Staatlich geprüfter Übersetzer: Zulassung und Prüfung
Die staatliche Übersetzerprüfung regeln die Länder. In Bayern etwa wird nach § 8 der Prüfungsordnung für Übersetzer und Dolmetscher zugelassen, wer die Hochschulreife oder Fachhochschulreife besitzt und eine mindestens dreijährige Ausbildung an einer fachlich qualifizierten Ausbildungsstätte oder „eine mindestens dreijährige Berufspraxis als Übersetzer oder Dolmetscher in der zu prüfenden Sprache und dem zu prüfenden Fachgebiet“ nachweist. Wer nicht Deutsch als Muttersprache hat, braucht Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau des Großen Deutschen Sprachdiploms des Goethe-Instituts.
Geprüft wird immer in einer Sprache und einem Fachgebiet, zum Beispiel Wirtschaft, Recht oder Technik, mit schriftlichen Übersetzungen in beide Richtungen und einer mündlichen Prüfung. Ein Fernlehrgang ersetzt die geforderte Ausbildung oder Berufspraxis nur, wenn die Prüfungsstelle ihn anerkennt. Klären Sie das vor der Anmeldung schriftlich mit der Prüfungsstelle Ihres Landes.
Voraussetzungen für den Fernlehrgang
Für die meisten Fernlehrgänge genügt ein mittlerer Schulabschluss; entscheidend sind die Sprachkenntnisse. Viele Anbieter verlangen einen Einstufungstest oder Nachweise auf dem Niveau C1 in der Fremdsprache. Hinzu kommen eine sehr gute Ausdrucksfähigkeit im Deutschen, Interesse an einem Fachgebiet und ein Computer mit Textverarbeitung; CAT-Tools wie Trados oder memoQ werden in vielen Lehrgängen eingeführt.
Gesucht wird oft nach einem Fernstudium für eine bestimmte Sprache, etwa Spanisch oder Französisch. Prüfen Sie dafür, ob der Lehrgang die gewünschte Sprachkombination und Richtung anbietet und ob die Prüfungsstelle Ihres Landes die Prüfung in dieser Sprache abnimmt.
Inhalte
- Übersetzungstheorie, Textanalyse und Übersetzungsmethoden
- Fachübersetzen in Wirtschaft, Recht, Technik oder Medizin
- Terminologiearbeit, Recherche und Qualitätssicherung
- CAT-Tools, maschinelle Übersetzung und Post-Editing
- Landeskunde und interkulturelle Kommunikation
- Berufspraxis: Angebote, Preise, Steuern und Selbstständigkeit
Kosten und Dauer
Die Dauer hängt vom Abschluss ab: Zertifikatslehrgänge laufen oft wenige Monate, Lehrgänge zur Vorbereitung auf die staatliche Prüfung meist ein bis drei Jahre bei 8 bis 15 Stunden Lernzeit pro Woche. Hinzu kommen die Prüfungsgebühren der Prüfungsstelle. Vergleichen Sie die Gesamtkosten einschließlich Prüfungs-, Material- und Verlängerungsgebühren. Mit einem Bildungsgutschein kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Lehrgang fördern, wenn Träger und Maßnahme dafür zugelassen sind.
Beruf und Perspektiven
Die meisten Übersetzerinnen und Übersetzer arbeiten freiberuflich für Agenturen, Unternehmen und Behörden; angestellt sind sie etwa in Sprachendiensten von Unternehmen, Behörden und internationalen Organisationen. Urkunden für Gerichte und Behörden dürfen Sie nur als öffentlich bestellte oder beeidigte beziehungsweise ermächtigte Übersetzerin oder Übersetzer bestätigen; die Voraussetzungen dafür legen die Länder fest, häufig ist die staatliche Prüfung eine davon.
Maschinelle Übersetzung verändert den Beruf. Gefragt sind deshalb Spezialisierung auf ein Fachgebiet, Post-Editing, Terminologie und Qualitätssicherung. Wer dolmetschen möchte, also mündlich übersetzen, braucht eine eigene Ausbildung und Prüfung.
Fordern Sie Informationsmaterial bei mehreren Fernschulen an und vergleichen Sie Sprachangebot, Prüfungsvorbereitung, Zulassungsnummer und Gesamtkosten.

