Ein Steuerfachangestellte Fernstudium im Sinne eines Hochschulstudiums gibt es nicht. Steuerfachangestellte ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, die Prüfung nimmt die Steuerberaterkammer ab. Per Fernlehrgang gibt es zwei sinnvolle Wege: Quereinsteiger mit langjähriger Praxis in Kanzlei oder Buchhaltung bereiten sich auf die Externenprüfung vor, und ausgebildete Steuerfachangestellte bilden sich berufsbegleitend zum Steuerfachwirt, Bilanzbuchhalter oder in einem Studium weiter.
Kann man Steuerfachangestellte per Fernstudium werden?
Nicht als reines Fernstudium. Laut § 2 der Ausbildungsverordnung gilt: „Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.“ Sie läuft im Betrieb, meist in einer Steuerberatungskanzlei, und in der Berufsschule. Einen Fernkurs, der diese Ausbildung ersetzt, gibt es nicht.

Zuständig für Ausbildung und Prüfung sind nicht die IHKs. Nach § 71 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz sind für die Fachangestellten in der Steuerberatung „die Steuerberaterkammern zuständige Stelle“. Bei Ihrer regionalen Kammer melden Sie sich also auch zur Prüfung an.
Voraussetzungen: Ausbildung oder Externenprüfung
Für die reguläre Ausbildung ist gesetzlich kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben. Kanzleien wählen ihre Auszubildenden aber meist mit mittlerem Schulabschluss oder Abitur aus. Mit Abitur oder guten Leistungen ist oft eine Verkürzung der Ausbildungszeit möglich.
Wer schon lange ohne Abschluss in einer Kanzlei oder Buchhaltung arbeitet, kann den Berufsabschluss über die Externenprüfung nachholen. Zugelassen wird laut § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz, wer nachweist, dass er „mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist“, im Beruf tätig war. Bei drei Jahren Ausbildung sind das viereinhalb Jahre Berufspraxis. Die Theorie dafür lässt sich nebenberuflich per Fernlehrgang lernen.
Hochschultipp & Fernhochschulen-Vergleich
Wir empfehlen 2026 im Allgemeinen folgende Fernhochschulen:
Was wird in der Abschlussprüfung geprüft?
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Die Ausbildungsverordnung nennt für Teil 2 diese Prüfungsbereiche:
- Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten
- Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüsse bearbeiten
- Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten
- Wirtschafts- und Sozialkunde
In Teil 1 geht es um die Organisation von Arbeitsabläufen sowie um Steuererklärungen und Buchhaltungen. Ein Vorbereitungslehrgang sollte genau diese Bereiche abdecken: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Abgabenordnung, Buchführung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss.
Kosten und Dauer
Die reguläre Ausbildung ist für Sie kostenlos, Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung. Für die Externenprüfung fallen Prüfungsgebühren der Steuerberaterkammer an, deren Höhe je nach Kammer unterschiedlich ist. Vorbereitungslehrgänge bieten Steuerfachschulen und Fernschulen an, sie dauern meist mehrere Monate neben dem Beruf. Vergleichen Sie vor der Anmeldung Inhalte, Präsenzanteile und Gesamtkosten.
Nach der Ausbildung ist die Steuerfachwirt-Fortbildung der klassische nächste Schritt. Laut Steuerberaterkammer werden Steuerfachangestellte nach drei Jahren Berufspraxis zur Prüfung zugelassen. Die Fortbildung kann mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden.
Was kann man nach der Ausbildung machen?
Steuerfachangestellte bereiten Steuererklärungen vor, führen die Buchhaltung für Mandanten, erstellen Lohnabrechnungen und arbeiten an Jahresabschlüssen mit. Typische Arbeitgeber sind Steuerberatungskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Buchhaltungen von Unternehmen.
Für den Aufstieg gibt es mehrere Wege:
- Steuerfachwirt: Fortbildung vor der Steuerberaterkammer, oft per Fernlehrgang
- Bilanzbuchhalter: Fortbildung vor der IHK mit Schwerpunkt Rechnungswesen
- Bachelor im Steuerrecht oder in Betriebswirtschaft: berufsbegleitend an Fernhochschulen
- Steuerberater: der Weg zur Steuerberaterprüfung ist laut § 36 Steuerberatungsgesetz auch ohne Studium möglich, setzt dann aber viele Jahre Berufspraxis voraus
Studium für Steuerfachangestellte
Wer nach der Ausbildung studieren möchte, findet an Fernhochschulen berufsbegleitende Bachelor- und Masterstudiengänge in Steuerrecht, Steuerlehre oder Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Steuern. Ohne Abitur ist ein Studium oft trotzdem möglich: Mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung öffnen viele Bundesländer den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte. Die genauen Regeln stehen im Hochschulgesetz Ihres Bundeslandes und in der Zulassungsordnung der Hochschule.
Ein Studium verkürzt außerdem die Praxiszeit bis zur Steuerberaterprüfung. Infomaterial zu passenden Studiengängen können Sie über die Tabellen auf dieser Seite anfordern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann man Steuerfachangestellte online lernen?
Die Theorie ja, per Fernlehrgang. Den Berufsabschluss erhalten Sie aber nur über eine Ausbildung oder die Externenprüfung vor der Steuerberaterkammer mit viereinhalb Jahren Berufspraxis.
Wie lange dauert die Ausbildung zur Steuerfachangestellten?
Drei Jahre, so steht es in der Ausbildungsverordnung. Eine Verkürzung ist bei guten Voraussetzungen möglich.
Wer nimmt die Prüfung ab?
Die regionale Steuerberaterkammer, nicht die IHK.
Was ist nach der Ausbildung der nächste Schritt?
Meist die Fortbildung zum Steuerfachwirt, die nach drei Jahren Berufspraxis möglich ist und sich gut per Fernlehrgang vorbereiten lässt.
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