Kindergeld während Fernstudium: Ratgeber & Tipps

Aktualisiert am 14. März 2024
 Autorin: | Gutachter: Sven Schmidt | Mitwirkender: Marcel Söder | Redakteurin: Petra Klein

Können Sie Ihr Fernstudium mit dem Kindergeld finanzieren? Auf diese Frage gehen wir in diesem Artikel ein. Wir präsentieren Ihnen die Möglichkeiten und welche Fernuniversitäten einen guten Ruf haben.

Die Finanzierung eines Fernstudiums ist eine kostspielige Angelegenheit und muss daher vorher finanziell eingeplant werden. Sie können die Kosten mit verschiedenen Möglichkeiten bezahlen. Eine der Möglichkeiten ist das Kindergeld.

Wann haben Sie Anspruch auf Kindergeld? Greift das Kindergeld bei Fernstudium? Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier!

Ratgeber zu den Ansprüchen auf Kindergeld während eines Fernstudiums mit nützlichen Tipps.

Wer bekommt eigentlich Kindergeld?

Kindergeld bekommt jeder, der sich in einer 1 Erstausbildung befindet und das 25. Lebensjahr noch nicht beendet hat – also noch keine 25 ist.

Das Einzige, was Sie dafür brauchen, ist eine Schulbescheinigung oder eine Ausbildungsbescheinigung.

Wenn Sie sich auf dem zweiten Bildungsweg befinden, dürfen Sie zudem nicht mehr als 20 Stunden regelmäßig pro Woche arbeiten. Es sei denn diese Tätigkeit ist Teil einer Ausbildung.

Wie stelle ich den Kindergeld Antrag?

Der Antrag muss von Ihren Eltern gestellt und unterschrieben werden. Ihre Eltern bekommen auch das Geld überwiesen. Sie müssen eine Ausbildungsbescheinigung (Erstausbildung) einreichen. Diese Bescheinigung für die Teilnahme an förderungsfähige.

Lehrgängen wie z.B. für Schulabschlüsse oder aber für Hochschulstudiengänge, erhalten Sie direkt vom Fernstudium-Anbieter. Dort bekommen Sie auch weitere Hinweise.

In jedem Fall aber sollten Sie den Antrag persönlich bei der Kindergeldstelle vorbeibringen. So erfahren Sie direkt, welche Unterlagen noch fehlen (es fehlen immer welche).

Wie hoch ist das Kindergeld?

Die Grenze des Kindergeldes ist ganz klar geregelt und wird dabei nach Anzahl der Kinder gestaffelt. Die letzte Erhöhung des Kindergeldes hat dabei am 1. Januar 2021 stattgefunden.

Folgende Beträge werden monatlich pro Kind ausgezahlt:

  • Kind: 219 Euro
  • Kind: 219 Euro
  • Kind: 225 Euro
  • ab dem 4. Kind: 250 Euro

Wenn Sie dieses Geld, was Ihre Eltern zur Unterstützung Ihres Lebens vom Staat erhalten, bekommen, um Ihr Fernstudium zu finanzieren, können Sie damit im Monat schon einen erheblichen Teil der Fernstudium Kosten tragen.

Welche Alternativen gibt es?

Wenn Sie älter als 25 Jahre sind, es sich bei Ihrem Fernstudium um ein Zweitstudium handelt und Sie dabei auch voll berufstätig sind, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Kindergeld.

Das heißt aber nicht, dass Sie wegen der Fernstudium Kosten verzweifeln müssen. Es gibt noch alternative Finanzierungsmöglichkeiten, die es Ihnen ermöglichen, die Kosten für Ihr Fernstudium zu tragen.

Wenn Sie bereits mitten im Leben stehen, besteht immer die Chance, mit Ihrem Arbeitgeber über ein Fernstudium zu sprechen.

Viele Unternehmen unterstützen Ihre Mitarbeiter bei einem berufsbegleitenden Studium, weil sich das zusätzliche Fachwissen und die neuen Qualifikationen auch positiv auf die Firma auswirken.

Aus diesem Grund wird ein Fernstudium in vielen Fällen auch vom Arbeitgeber gezahlt. Daher lohnt es sich in jedem Fall im Vorfeld mit dem Chef zu sprechen.

Weitere Alternativen für die Finanzierung Ihres Fernstudiums sind Studienkredite, die es Ihnen ermöglichen die Kosten für ein Fernstudium zu tragen oder Sie können versuchen sich auf ein Stipendium zu bewerben.

Steuerabzüge für Kinder

Eltern können weitere Steuerersparnisse erzielen, indem sie ihre Ausgaben für Kinderbetreuung (bis zu 4.000 Euro pro Jahr) und Schulgebühren (bis zu 5.000 Euro pro Jahr) absetzen.

Die Steuererleichterung durch diese Freibeträge werden auch über das Kindergeld verrechnet, welches Sie bereits erhalten haben.

Weitere Informationen über die Beantragung von Steuerabzügen finden Sie auf unserer Seite Jährliche Steuererklärung.

Ergänzende Kinderzulage (Kinderzuschlag)

Neben dem Kindergeld haben bestimmte Eltern Anspruch auf einen Kinderzuschlag (derzeit bis zu 209 Euro pro Monat) für jedes unverheiratete Kind unter 25 Jahren, das in ihrem Haushalt lebt.

Um diesen Anspruch zu haben, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Sie verdienen mindestens 900 Euro pro Monat vor Abzügen (600 Euro für Alleinerziehende). Sie verdienen weniger als die maximale Einkommensgrenze (diese hängt von den Lebenshaltungskosten der Eltern ab und wird von der Familienkasse individuell berechnet).

Der genaue Betrag, den Sie erhalten, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Vermögen.

Sie können auch zusätzliche Unterstützung für Dinge wie Klassenfahrten, Schulmaterial und Mahlzeiten beantragen. Wenn Ihr Kind Einkommen hat (z. B. Unterhaltszahlungen), wird dieses vom Kinderzuschlag abgezogen.

Sie können den Kinderzuschlag online von der Webseite der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Bundeselterngeld (Elterngeld)

Frisch gewordene Eltern, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben auch Anspruch auf Elterngeld.

Diese Einkommensersatzleistung ist wichtig, um den durch die Geburt eines Kindes verursachten Verdienstausfall auszugleichen und den Eltern die Möglichkeit zu geben, sich zu erholen und Zeit mit ihrem neugeborenen Kind zu verbringen.

Krankengeld für Kinder (Kinderkrankengeld)

Der deutsche Name ist zwar sehr ähnlich, aber es handelt sich um eine ganz andere Leistung.

Das Kinderkrankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, wenn ein Elternteil für die Betreuung seines kranken Kindes von der Arbeit freigestellt wird.