Fernstudium mit Hartz 4: Was mit der Grundsicherung gilt

 Autorin: Natascha Petrow | Gutachter: Sven Schmidt | Mitwirkender: Marcel Söder | Redakteurin: Petra Klein


Ein Fernstudium mit Hartz 4, heute Grundsicherungsgeld, ist möglich, wenn es neben dem Leistungsbezug in Teilzeit läuft. Ein berufsbegleitendes Fernstudium ist in der Regel nicht BAföG-förderfähig und schließt den Anspruch deshalb nicht aus. Voraussetzung ist, dass Sie weiter für Arbeit zur Verfügung stehen und das Jobcenter vorab einbinden. Die Studiengebühren zahlen Sie meist selbst. Eine Förderung über einen Bildungsgutschein gibt es nur für zugelassene Weiterbildungen.

Laptop mit Lernplattform und Lernmaterialien auf einem Schreibtisch

Kann ich mit Hartz 4 oder Grundsicherungsgeld ein Fernstudium machen?

Ja, unter Bedingungen. Hartz IV wurde zunächst durch das Bürgergeld ersetzt. Seit der Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende heißt die Leistung laut Bundesregierung Grundsicherungsgeld. Die Regeln zum Studium stehen weiterhin im SGB II.

Entscheidend ist § 7 Absatz 5 SGB II: Wer eine Ausbildung macht, die dem Grunde nach mit BAföG förderfähig ist, hat keinen Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt. BAföG gibt es nach § 2 Absatz 5 BAföG aber nur, wenn die Ausbildung die Arbeitskraft im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt. Daraus folgt:

  • Vollzeitstudium: Ein Präsenzstudium oder Fernstudium in Vollzeit ist grundsätzlich BAföG-förderfähig. Der Anspruch auf Grundsicherungsgeld entfällt dann weitgehend.
  • Teilzeit- oder berufsbegleitendes Fernstudium: Es ist in der Regel nicht BAföG-förderfähig. Der Leistungsanspruch bleibt bestehen, solange die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie viel Zeit Sie für das Studium aufwenden dürfen, legt das Gesetz nicht in Stunden fest. Maßgeblich ist, dass Sie Arbeit und Eingliederungsangebote annehmen können. Das Studium darf also nicht verhindern, dass Sie eine zumutbare Stelle antreten.

Warum Sie das Jobcenter vorab einbinden sollten

Seit der Reform gilt wieder der Vermittlungsvorrang: Das Jobcenter prüft zuerst, ob eine Vermittlung in Arbeit möglich ist. Erst danach kommen Qualifizierung und Weiterbildung in Betracht. Sprechen Sie das Fernstudium deshalb vor der Einschreibung an und lassen Sie es im Kooperationsplan festhalten. So vermeiden Sie Konflikte, wenn ein Stellenangebot mit Prüfungsterminen kollidiert. Wer eine vereinbarte Maßnahme abbricht, muss mit einer Kürzung des Regelbedarfs um 30 Prozent für drei Monate rechnen.

Fernhochschulen im Vergleich

Diese Fernhochschulen senden kostenloses Infomaterial zu Studiengängen, die sich in Teilzeit studieren lassen:

Übernimmt das Jobcenter die Kosten für ein Fernstudium?

Die Studiengebühren für ein Hochschulstudium übernimmt das Jobcenter in der Regel nicht. Gefördert wird berufliche Weiterbildung nach § 81 SGB III unter drei Bedingungen:

  • Die Weiterbildung ist notwendig, um Sie beruflich einzugliedern.
  • Sie wurden vor Beginn beraten.
  • Maßnahme und Träger sind für die Förderung zugelassen.

Ist die Förderung bewilligt, erhalten Sie einen Bildungsgutschein. Er kann zeitlich befristet und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt sein. Abgedeckt werden die Lehrgangskosten und je nach Bewilligung auch Fahrt- oder Kinderbetreuungskosten.

Zugelassen sind vor allem Fernlehrgänge und Umschulungen von Fernschulen, etwa zu IT-Berufen, kaufmännischen Abschlüssen oder Fachwirten. Ob ein Angebot AZAV-zugelassen ist, steht auf der Website des Anbieters und im Kursnetz der Arbeitsagentur.

Weiterbildungsgeld und Prämien

Führt die geförderte Weiterbildung zu einem Berufsabschluss mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer, gibt es nach § 87a SGB III zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat. Für die bestandene Zwischenprüfung kommt eine Prämie von 1.000 Euro hinzu, für die Abschlussprüfung eine von 1.500 Euro. Ein Bachelor- oder Masterstudium fällt nicht darunter.

Welche Leistungen erhalten Sie während des Fernstudiums?

Bleibt Ihr Anspruch bestehen, erhalten Sie die üblichen Leistungen: Regelbedarf, Kosten der Unterkunft und gegebenenfalls Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende. Einen eigenen Mehrbedarf für Studienkosten gibt es nicht. Studiengebühren, Bücher und Technik müssen Sie aus dem Regelbedarf oder anderen Mitteln bestreiten.

Für Studierende, die wegen eines Vollzeitstudiums ausgeschlossen sind, gibt es nur begrenzte Ausnahmen, zum Beispiel bestimmte Mehrbedarfe und in besonderen Härtefällen ein Darlehen. Das Jobcenter prüft das im Einzelfall.

Wohngeld als Alternative?

Wer Grundsicherungsgeld bezieht, erhält kein Wohngeld, denn die Wohnkosten sind bereits Teil der Leistung. Wohngeld kann eine Option sein, wenn Sie mit eigenem Einkommen knapp über der Grundsicherung liegen und in Teilzeit studieren.

Bedarfsgemeinschaft: Was gilt für Studierende im Haushalt?

In einer Bedarfsgemeinschaft wird das Einkommen aller Mitglieder gemeinsam betrachtet. Verdient eine Partnerin oder ein Partner, mindert das den Anspruch der übrigen Personen. Ob und wie ein studierendes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt wird, hängt von der Art des Studiums ab und wird vom Jobcenter im Einzelfall geprüft.

Welche Alternativen gibt es zur Finanzierung?

Wer die Gebühren nicht über einen Bildungsgutschein abdecken kann, hat mehrere Möglichkeiten:

  • Günstige Studienmodelle: Die Gebühren unterscheiden sich stark. Staatliche Fernstudienangebote wie an der FernUniversität in Hagen sind deutlich günstiger als private Fernhochschulen.
  • Stipendien: Auch berufsbegleitende Studierende können sich auf Stipendien bewerben, etwa das Aufstiegsstipendium für beruflich Qualifizierte.
  • Ratenzahlung: Viele Anbieter bieten Monatsraten und eine kostenlose Testphase von meist vier Wochen an.
  • Kredite: Bildungskredite sollten Sie bei geringem Einkommen nur nach genauer Prüfung aufnehmen, da sie zurückgezahlt werden müssen.

Für Bezieher von Arbeitslosengeld I gelten eigene Regeln.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

1. Wählen Sie ein Teilzeit- oder berufsbegleitendes Fernstudium bzw. einen Fernlehrgang. 2. Prüfen Sie, ob der Anbieter AZAV-zugelassen ist, wenn Sie eine Förderung wünschen. 3. Vereinbaren Sie einen Termin beim Jobcenter und stellen Sie Ihren Plan vor. 4. Lassen Sie das Studium und gegebenenfalls die Förderung im Kooperationsplan festhalten. 5. Melden Sie sich erst nach der Zusage an und reichen Sie den Bildungsgutschein vor Beginn beim Anbieter ein.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Darf ich mit Grundsicherungsgeld ein Fernstudium machen?

Ja, wenn das Fernstudium in Teilzeit läuft und nicht BAföG-förderfähig ist. Sie müssen weiterhin für Arbeit zur Verfügung stehen.

Bezahlt das Jobcenter mein Fernstudium?

In der Regel nicht. Gefördert werden über den Bildungsgutschein nur zugelassene Weiterbildungen, meist Fernlehrgänge und Umschulungen.

Muss ich das Fernstudium dem Jobcenter melden?

Ja, sprechen Sie es vorab an. Einnahmen und Änderungen Ihrer Verfügbarkeit müssen Sie ohnehin mitteilen.

Was hat sich durch die neue Grundsicherung geändert?

Das Bürgergeld wurde in Grundsicherungsgeld umbenannt. Die Vermittlung in Arbeit hat wieder Vorrang vor Weiterbildung, und Pflichtverletzungen werden strenger sanktioniert.

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Natascha Petrow

Natascha Petrow

Autorin

Natascha Petrow, erfahrene Lehrerin und Expertin für digitale Bildung, leitet Fernstudium Informaterial. Mit umfassendem Wissen aus ihrer langjährigen pädagogischen Tätigkeit und inspiriert durch die Herausforderungen der Corona-Krise, widmet sie sich der Aufklärung über Fernstudien und Online-Lernen. Ihre fundierten Einblicke und praktischen Tipps bieten wertvolle Orientierung für alle, die effektive und qualitativ hochwertige Fernkurse suchen.