Ein Fernstudium finanzieren die meisten Studierenden berufsbegleitend aus dem eigenen Gehalt und ergänzen es durch Arbeitgeberzuschüsse, Steuervorteile, Stipendien, Aufstiegs-BAföG oder einen Studienkredit. Klassisches BAföG kommt nur für ein Vollzeit-Fernstudium in Frage, weil das Bundesausbildungsförderungsgesetz eine Ausbildung verlangt, die Ihre Arbeitskraft voll in Anspruch nimmt. Welche Quelle zu Ihnen passt, hängt vor allem von drei Punkten ab: ob Sie einen Hochschulabschluss oder eine berufliche Fortbildung anstreben, ob Sie erwerbstätig sind und ob Sie schon eine Erstausbildung abgeschlossen haben.


Was kostet ein Fernstudium und welche Finanzierung gibt es?
Was ein Fernstudium kostet, unterscheidet sich stark nach Abschluss und Anbieter: Zertifikatslehrgänge liegen oft im drei- bis niedrigen vierstelligen Bereich, ein Bachelor an einer privaten Fernhochschule meist im fünfstelligen Bereich. Eine Übersicht nach Abschlussart finden Sie auf der Seite, was kostet ein Fernstudium. Die folgenden Wege decken diese Kosten ganz oder teilweise ab:
| Finanzierung | Für wen | Höhe | Rückzahlung |
|---|---|---|---|
| Aufstiegs-BAföG | Fortbildungen wie Fachwirt, Meister, Techniker, auch als Fernlehrgang | Lehrgangs- und Prüfungskosten bis 15.000 Euro | 50 Prozent Zuschuss, Rest als Darlehen |
| Bildungsgutschein | Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte | Lehrgangsgebühren, Lernmittel, Prüfungsgebühren | keine |
| Aufstiegsstipendium | Berufserfahrene im ersten Hochschulstudium | 3.045 Euro pro Jahr bei berufsbegleitendem Studium | keine |
| Weiterbildungsstipendium | junge Fachkräfte unter 25 mit sehr gutem Berufsabschluss | bis 9.135 Euro in drei Jahren | keine, 10 Prozent Eigenanteil |
| Steuer | alle mit eigenem Einkommen | Erstattung nach persönlichem Steuersatz | keine |
| Arbeitgeber | Beschäftigte mit beruflich passendem Studium | Vereinbarungssache, teils volle Übernahme | oft Bindungsklausel |
| KfW-Studienkredit | Studierende von 18 bis 44 Jahren an anerkannten Hochschulen | 100 bis 650 Euro monatlich | ja, mit Zinsen |
Zuschüsse ohne Rückzahlung lohnen sich zuerst zu prüfen, deshalb beginnen die folgenden Abschnitte mit dem Bildungsgutschein und den staatlichen Förderprogrammen.
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
Der Bildungsgutschein übernimmt die Kosten einer beruflichen Weiterbildung, wenn Sie arbeitslos sind oder damit eine drohende Arbeitslosigkeit vermieden wird. Laut Bundesagentur für Arbeit zählen dazu die „Lehrgangsgebühren einschließlich der Kosten für erforderliche Lernmittel“, außerdem Prüfungsgebühren und Fahrkosten. Einen Rechtsanspruch auf den Gutschein gibt es nicht: Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter entscheidet nach einem Beratungsgespräch, ob die Weiterbildung Ihre Chancen auf eine Stelle verbessert.
Für ein Fernstudium gilt eine weitere Bedingung: „Der von Ihnen ausgewählte Bildungsträger und die berufliche Weiterbildung müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein.“ Diese Zulassung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) haben vor allem Fernlehrgänge und Umschulungen, seltener komplette Bachelorstudiengänge. Fragen Sie den Anbieter deshalb vor dem Gespräch mit der Arbeitsagentur nach der AZAV-Maßnahmenummer.
Aufstiegs-BAföG für Fortbildungen per Fernlehrgang
Das Aufstiegs-BAföG fördert berufliche Fortbildungen wie Fachwirt, Meister, Techniker oder Betriebswirt, und zwar unabhängig von Alter und Einkommen. Fernlehrgänge gelten dabei als Teilzeitmaßnahme, wenn sie nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz zugelassen sind. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden laut Aufstiegs-BAföG-Portal des Bundes gefördert, „und zwar bis maximal 15.000 Euro. 50 Prozent der Förderung erhalten Sie als Zuschuss“. Den Rest gibt es als zinsgünstiges Darlehen der KfW.
Für ein Hochschulstudium wie einen Bachelor oder Master gibt es kein Aufstiegs-BAföG. Wer nach dem Fachwirt oder Meister weiter an eine Fernhochschule möchte, nutzt dafür eher das Aufstiegsstipendium aus dem nächsten Abschnitt.
Stipendien: Aufstiegsstipendium und Weiterbildungsstipendium
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung vergibt im Auftrag des Bundes zwei Stipendien, die zum Fernstudium passen. Das Aufstiegsstipendium richtet sich an Berufserfahrene mit abgeschlossener Berufsausbildung, die ihr erstes Hochschulstudium beginnen: „Für ein berufsbegleitendes Studium beträgt die Förderung 3.045 Euro im Jahr.“ Die Förderung ist einkommensunabhängig und muss nicht zurückgezahlt werden. Neben Ausbildung und Berufserfahrung zählen besondere berufliche Leistungen für die Auswahl.
Das Weiterbildungsstipendium fördert junge Fachkräfte, die bei der Aufnahme jünger als 25 Jahre sind und ihre Berufsausbildung mit mindestens 87 Punkten oder der Note 1,9 abgeschlossen haben: „Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 9.135 Euro innerhalb von maximal drei Jahren.“ Damit lassen sich Fernlehrgänge und auch ein berufsbegleitendes Studium bezahlen, bei einem Eigenanteil von 10 Prozent.
Daneben kommt das Deutschlandstipendium in Frage. Es wird von den Hochschulen vergeben, je zur Hälfte finanziert von privaten Förderern und dem Bund, und beträgt nach dem Stipendienprogramm-Gesetz monatlich 300 Euro. Entscheidend sind Begabung und Leistung, aber auch Engagement und persönliche Umstände. Ob Fernstudierende sich bewerben können, hängt davon ab, ob ihre Hochschule am Programm teilnimmt. Die großen Begabtenförderungswerke fördern meist ein Vollzeitstudium; für Fernstudierende in Teilzeit lohnen sich Stipendiendatenbanken, kleinere Stiftungen mit regionalem oder fachlichem Schwerpunkt und die eigenen Stipendien vieler privater Fernhochschulen, die die Studiengebühren senken.
Für die Bewerbung gilt: Prüfen Sie die Programme früh, denn viele verlangen die Bewerbung vor oder kurz nach Studienbeginn, beim Aufstiegsstipendium bis zum zweiten Semester. Halten Sie Lebenslauf, Zeugnisse, Motivationsschreiben und gegebenenfalls Empfehlungen bereit und belegen Sie Engagement wie Ehrenamt oder besondere Leistungen im Beruf. Stipendien sind Zuschüsse und müssen nicht zurückgezahlt werden.
BAföG im Fernstudium: nur in Vollzeit
BAföG für ein Fernstudium bekommen Sie nur, wenn das Studium Ihre Arbeitskraft voll beansprucht. Das Gesetz fördert eine Ausbildung nach § 2 Abs. 5 BAföG nur, wenn sie „die Arbeitskraft des Auszubildenden im Allgemeinen voll in Anspruch nimmt“. Ein Vollzeit-Fernstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule, zum Beispiel an der FernUniversität in Hagen, kann deshalb förderfähig sein, ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium nicht. Die üblichen BAföG-Bedingungen wie Altersgrenze, Einkommen der Eltern und eigenes Vermögen gelten zusätzlich.
Für Fernlehrgänge, die auf einen Schulabschluss oder einen anderen BAföG-fähigen Abschluss vorbereiten, gelten nach § 3 BAföG engere Regeln: Gefördert wird nur, wenn Sie „die Vorbereitung auf den Ausbildungsabschluss in längstens zwölf Monaten beenden“ können, vorher sechs Monate erfolgreich teilgenommen haben und der Lehrgang Sie voll auslastet. In der Praxis betrifft das vor allem die letzten Monate eines Fernlehrgangs zum Abitur oder Realschulabschluss.
Fernstudium von der Steuer absetzen
Die Kosten eines Fernstudiums mindern Ihre Steuerlast, und zwar je nach Ausbildungssituation unterschiedlich stark. Als Werbungskosten zählen Studiengebühren, Lernmaterial, Fahrten zu Präsenzterminen und Arbeitsmittel nach § 9 Abs. 6 EStG dann, wenn Sie „zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen“ haben oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Werbungskosten sind unbegrenzt abziehbar und lassen sich als Verlust in spätere Jahre vortragen, wenn Sie während des Studiums wenig verdienen.
Ist das Fernstudium Ihre Erstausbildung, bleibt nur der Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG für „Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung bis zu 6 000 Euro im Kalenderjahr“. Sonderausgaben wirken nur im selben Jahr; ohne Einkommen bringen sie keine Erstattung. Ein Beispiel: Wer nach der Ausbildung zur Industriekauffrau einen BWL-Bachelor für 12.000 Euro absolviert, setzt die Gebühren als Werbungskosten ab und erhält bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent rund 3.600 Euro zurück.
Arbeitgeber als Geldgeber
Viele Arbeitgeber übernehmen Studiengebühren ganz oder teilweise, wenn das Fernstudium zur aktuellen oder geplanten Stelle passt, etwa ein Wirtschaftsinformatik-Bachelor für eine Fachkraft aus der IT-Abteilung. Häufig verbinden Unternehmen den Zuschuss mit einer Bindungs- oder Rückzahlungsklausel: Wer innerhalb einer vereinbarten Frist nach dem Abschluss kündigt, zahlt einen Teil der Kosten zurück. Lassen Sie sich Höhe, Dauer und Staffelung der Rückzahlung schriftlich geben, bevor Sie sich einschreiben.
Neben Geld helfen auch Sachleistungen: bezahlte Freistellung für Prüfungstage, Bildungsurlaub nach dem Landesrecht Ihres Bundeslandes oder eine reduzierte Stundenzahl. Zahlt der Arbeitgeber nur einen Teil, können Sie den selbst getragenen Rest weiterhin steuerlich geltend machen.
Kredite und Ratenzahlung
Ein Kredit lohnt sich erst, wenn Zuschüsse, Arbeitgeber und Steuerersparnis die Kosten nicht decken. Der KfW-Studienkredit zahlt monatlich zwischen 100 und 650 Euro für Lebenshaltungskosten aus, unabhängig von Einkommen und Sicherheiten, für Studierende zwischen 18 und 44 Jahren. Laut KfW spielt es „keine Rolle, ob Sie in Vollzeit, Teilzeit, dual oder berufsbegleitend studieren. Auch Fernstudiengänge sind möglich.“ Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich angepasst.
Der Bildungskredit des Bundes (1.000 bis 7.200 Euro) setzt dagegen eine nach dem BAföG förderfähige Ausbildung voraus und passt deshalb nur zu einem Vollzeitstudium. Private Fernhochschulen bieten außerdem fast immer Monatsraten an, sodass sich ein Bachelor über 36 oder 48 Monate verteilt. Bei längerer Studiendauer steigt oft der Gesamtpreis, deshalb lohnt der Vergleich von Raten- und Einmalpreis.
Welche Finanzierung passt zu Ihrer Situation?
Die passende Kombination ergibt sich aus Abschlussziel und Lebenslage:
- Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung, die einen Bachelor berufsbegleitend studieren: Werbungskostenabzug plus Arbeitgeberzuschuss, bei sehr guten beruflichen Leistungen zusätzlich das Aufstiegsstipendium.
- Fachkräfte, die Fachwirt, Meister oder Techniker per Fernlehrgang anstreben: Aufstiegs-BAföG, unter 25 Jahren mit sehr gutem Abschluss auch das Weiterbildungsstipendium.
- Arbeitslose oder von Kündigung Bedrohte: Bildungsgutschein für einen AZAV-zugelassenen Fernlehrgang oder eine Umschulung.
- Studierende ohne Berufsausbildung im Vollzeit-Fernstudium: BAföG, ergänzend KfW-Studienkredit; Sonderausgabenabzug bis 6.000 Euro, sobald eigenes Einkommen anfällt.
Ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium passt nicht zum BAföG, und ein Bachelor- oder Masterstudium passt nicht zum Aufstiegs-BAföG. Wer diese beiden Grenzen kennt, kann die Angebote im Vergleich gezielt nach Studienmodell und Ratenplan auswählen.

