Arbeitslosengeld und Fernstudium: Leitfaden & Tipps

 Autorin: Natascha Petrow | Gutachter: Sven Schmidt | Mitwirkender: Marcel Söder | Redakteurin: Petra Klein


Ein Fernstudium und gleichzeitig Arbeitslosengeld beziehen ist möglich. Wir zeigen Ihnen hier, wie es funktioniert und worauf Sie dabei achten müssen.-

Qualifikationen sind im Berufsleben das A und O. Gerade wenn man aktuell keine Arbeit hat, sollte man diese Zeit zur Verbesserung der eigenen Qualifikationen nutzen. Möglich ist das im Rahmen von einem Fernstudium. Das kann ein Fernstudium sein, mit dem man seine Fähigkeiten verbessert oder es kann auch die Tür öffnen für ein anderes berufliches Tätigkeitsfeld.

Eine Person sitzt an einem modern eingerichteten Heimbüro-Schreibtisch mit Laptop, der eine E-Learning-Plattform zeigt, während Bildungsgutschein- und ALG-1-Unterlagen sowie ein Smartphone mit Stipendien-App im hellen Tageslicht ordentlich arrangiert sind.

Fernstudium & Arbeitslosengeld beziehen

Gerade wenn man Arbeitslosengeld bezieht, stellt sich oft die Frage ob man tatsächlich dann auch ein Fernstudium absolvieren kann. Schließlich dauert ein Fernstudium nicht nur seine Zeit, sondern es kann auch mit Kosten verbunden sein.

Und da stellen sich dann schnell viele Fragen, auch zur Finanzierung von einem Fernstudium. Leider macht der Staat Menschen die keine Arbeit haben und staatliche Leistungen beziehen, klare Vorgaben.

Und eine dieser Vorgaben ist die ständige Bereitschaft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Zudem wird auch vom Staat erwartet, damit man sich aktiv um eine Arbeit bemüht.

Bedenkt man diese zwei Anforderungen, so wird eines klar: Das Absolvieren von einem Fernstudium in Vollzeit wird eher nicht möglich sein.

Arbeitslosengeld-Empfänger können ein Fernstudium in Teilzeit absolvieren, wenn der zeitliche Aufwand maximal 15 Stunden pro Woche beträgt und sie dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehen. Diese Regelung gilt sowohl für ALG 1 als auch für Hartz 4 (ALG 2) Empfänger. Letztlich wird es hier auch ganz maßgeblich darauf ankommen, wie die Sachlage individuell vom zuständigen Jobcenter eingeschätzt wird.

Darauf müssen Sie als Bezieher vom ALG 1 achten

Ist man Arbeitslos und bezieht Alg 1, so darf man hier neben dem Leistungsbezug, auch einem Nebenjob nachgehen.

Dieser darf maximal 15 Stunden in der Woche betragen und die Vergütung darf bei maximal 165 Euro im Monat liegen. Ist die Vergütung höher, wird der Überschuss bei den Leistungen abgezogen.

Wichtig ist aber: Möchte man einem Nebenjob nachgehen, so muss man dieses dem zuständigen Jobcenter melden. Ebenso müssen Arbeitslosengeld-Empfänger ihr geplantes Fernstudium dem Jobcenter mitteilen, damit geprüft werden kann, ob die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt weiterhin gegeben ist.

Diese Grenze von 15 Stunden ist aber nicht nur maßgeblich, wenn es um ein Nebenjob geht. Arbeitslosengeld-Empfänger dürfen ein Fernstudium absolvieren, solange der wöchentliche Zeitaufwand diese 15-Stunden-Grenze nicht überschreitet und sie weiterhin für Vermittlungsvorschläge verfügbar bleiben.

Hochschul Tipp & Fernhochschulen-Vergleich:

Im Folgenden sehen Sie verschiedene Fernhochschulen, die die Redaktion überzeugt haben.

Bildungsgutschein fürs Fernstudium

Geht es um die Finanzierung von einem Fernstudium, so kann das nicht mit unerhebliche Kosten verbunden sein. Eine Möglichkeit der Finanzierung ist ein Bildungsgutschein.

Der Bildungsgutschein wird gewährt von der Bundesagentur für Arbeit.

Der Bildungsgutschein deckt alle Kosten des Fernstudiums ab, wenn die Weiterbildung die Beschäftigungschancen nachweislich verbessert und die gewählte Bildungseinrichtung für die Förderung zugelassen ist. Dies umfasst Studiengebühren, Prüfungskosten und notwendige Lernmaterialien. Der Bildungsgutschein kann für ein Fernstudium beantragt werden, wenn die Weiterbildung Ihre Beschäftigungschancen nachweislich verbessert und die gewählte Bildungseinrichtung für die Förderung zugelassen ist.

So bekommen Sie den Bildungsgutschein

Beantragen muss man den Bildungsgutschein beim für sich zuständigen Jobcenter. Um die Chance auf den Erhalt vom Bildungsgutschein zu erhöhen, muss man ausführlich die Gründe darlegen.

So muss man nachweisen können, damit man mit dem Absolvieren vom Fernstudium tatsächlich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat. Hilfreich ist dabei ein konkreter Bezug zu aktuellen Stellenausschreibungen oder Branchen mit Fachkräftemangel.

Im übrigen kann man den Bildungsgutschein auch erhalten, wenn die Arbeitslosigkeit droht. Hier kann der Bildungsgutschein und die damit verbundene Verbesserung der Qualifikation, für einen neuen Arbeitsplatz sorgen.

Alternative Fördermöglichkeiten für Ihr Fernstudium

Der Großteil der Menschen die ein Studium, egal ob in Vollzeit oder als Fernstudium absolvieren, finanzieren dieses Privat. Sei es über einen Nebenjob oder mit der Hilfe der Familie.

Fernstudium-Teilnehmer in Deutschland können ihre Ausbildung über BAföG, Studienkredite, Förderprogramme, Stipendien oder den Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit finanzieren, wenn private Finanzierung nicht möglich ist. BAföG steht auch Fernstudierenden zur Verfügung, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und das Fernstudium staatlich anerkannt ist. Arbeitslose können für ihr Fernstudium neben dem Bildungsgutschein auch Stipendien, Aufstiegs-BAföG, Weiterbildungsstipendien oder zinsgünstige Bildungskredite der KfW-Bank nutzen. Die KfW bietet spezielle Studienkredite mit günstigen Konditionen, die auch während der Arbeitslosigkeit beantragt werden können. Ein solches Förderprogramm lautet zum Beispiel: „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“.

Dieses Förderprogramm richtet sich an Menschen denen die Arbeitslosigkeit droht und sie schon älter als 45 Jahren sind. Generell können die Bedingungen für die Inanspruchnahme höchst unterschiedlich sein.

Kann ich bei Bezug von Hartz 4 ein Fernstudium absolvieren?

Auch beim Bezug von Hartz 4 (ALG 2) kann man ein Fernstudium absolvieren.

Hartz-4-Empfänger können ein Fernstudium absolvieren, da sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen und die verfügbare Zeit dadurch stark begrenzt ist. Hartz-4-Empfänger dürfen für ihr Fernstudium maximal 15 Stunden wöchentlich aufwenden und müssen weiterhin an Maßnahmen zur Arbeitsförderung teilnehmen sowie Vermittlungsvorschläge annehmen. Das Fernstudium muss dem Jobcenter vorab gemeldet und genehmigt werden.

Hier greift wieder die bereits erwähnte Begrenzung von 15 Stunden die Woche.

Fernstudium mit Hartz 4: Der Bildungsgutschein und weitere Fördermöglichkeiten

Die Bedingungen für den Erhalt von einem Bildungsgutschein unterscheidet sich nicht, im Vergleich zum Alg 1 Bezug.

Hier gelten die gleichen Regelungen. Die Fördermöglichkeiten sind die gleichen, wie bereits beschrieben beim Bezug von Alg 1.

Fernstudium mit Hartz 4: Das sollten Sie beachten

Das Absolvieren von einem Fernstudium ist mit einem großen zeitlichen Aufwand verbunden.

Daher sollte man sich den Schritt für ein Fernstudium gut überlegen. Gerade aufgrund den engen Anforderungen mit den 15 Wochenstunden.

Fernstudium Finanzierung: Überblick der Möglichkeiten in Deutschland

Die Finanzierung eines Fernstudiums in Deutschland erfolgt über verschiedene Wege. Neben dem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit stehen Arbeitslosen weitere Optionen zur Verfügung:

Staatliche Förderung: BAföG für staatlich anerkannte Fernstudiengänge, Aufstiegs-BAföG für berufliche Weiterbildung und Weiterbildungsstipendien für besonders begabte Berufstätige.

Kredite und Darlehen: KfW-Studienkredite mit günstigen Zinsen, Bildungskredite privater Banken und spezielle Fernstudium-Finanzierungen der Hochschulen.

Stipendien: Verschiedene Stiftungen und Organisationen bieten Stipendien für Fernstudierende, auch für Menschen in besonderen Lebenslagen wie Arbeitslosigkeit.

Fazit

Unabhängig ob man Alg 1 oder Hartz 4 bezieht, das absolvieren von einem Fernstudium ist möglich.

Das Fernstudium kann hier von der Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein gefördert werden.

Es gibt aber auch andere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.

Die Bedingungen für den Erhalt von BAföG oder von einem Studienkredit sind unterschiedlich.

Daher muss man genau prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten sich für einen anbieten.

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Natascha Petrow

Natascha Petrow

Autorin

Natascha Petrow, erfahrene Lehrerin und Expertin für digitale Bildung, leitet Fernstudium Informaterial. Mit umfassendem Wissen aus ihrer langjährigen pädagogischen Tätigkeit und inspiriert durch die Herausforderungen der Corona-Krise, widmet sie sich der Aufklärung über Fernstudien und Online-Lernen. Ihre fundierten Einblicke und praktischen Tipps bieten wertvolle Orientierung für alle, die effektive und qualitativ hochwertige Fernkurse suchen.