Arbeitslosengeld und Fernstudium: Leitfaden & Tipps

Aktualisiert am 31. März 2024
 Autorin: | Gutachter: Sven Schmidt | Mitwirkender: Marcel Söder | Redakteurin: Petra Klein

Ein Fernstudium und gleichzeitig Arbeitslosengeld beziehen ist möglich. Wir zeigen Ihnen hier, wie es funktioniert und worauf Sie dabei achten müssen.-

Qualifikationen sind im Berufsleben das A und O. Gerade wenn man aktuell keine Arbeit hat, sollte man diese Zeit zur Verbesserung der eigenen Qualifikationen nutzen. Möglich ist das im Rahmen von einem Fernstudium. Das kann ein Fernstudium sein, mit dem man seine Fähigkeiten verbessert oder es kann auch die Tür öffnen für ein anderes berufliches Tätigkeitsfeld.

Fernstudium & Arbeitslosengeld beziehen

Gerade wenn man Arbeitslosengeld bezieht, stellt sich oft die Frage ob man tatsächlich dann auch ein Fernstudium absolvieren kann. Schließlich dauert ein Fernstudium nicht nur seine Zeit, sondern es kann auch mit Kosten verbunden sein.

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Und da stellen sich dann schnell viele Fragen, auch zur Finanzierung von einem Fernstudium. Leider macht der Staat Menschen die keine Arbeit haben und staatliche Leistungen beziehen, klare Vorgaben.

Und eine dieser Vorgaben ist die ständige Bereitschaft dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Zudem wird auch vom Staat erwartet, damit man sich aktiv um eine Arbeit bemüht.

Bedenkt man diese zwei Anforderungen, so wird eines klar: Das Absolvieren von einem Fernstudium in Vollzeit wird eher nicht möglich sein.

In Teilzeit kann das schon wieder anders aussehen. Letztlich wird es hier auch ganz maßgeblich darauf ankommen, wie die Sachlage individuell vom zuständigen Jobcenter eingeschätzt wird.

Darauf müssen Sie als Bezieher vom ALG 1 achten

Ist man Arbeitslos und bezieht Alg 1, so darf man hier neben dem Leistungsbezug, auch einem Nebenjob nachgehen.

Dieser darf maximal 15 Stunden in der Woche betragen und die Vergütung darf bei maximal 165 Euro im Monat liegen. Ist die Vergütung höher, wird der Überschuss bei den Leistungen abgezogen.

Wichtig ist aber: Möchte man einem Nebenjob nachgehen, so muss man dieses dem zuständigen Jobcenter melden.

Diese Grenze von 15 Stunden ist aber nicht nur maßgeblich, wenn es um ein Nebenjob geht. Maßgeblich ist diese auch bei einem Fernstudium.

Hochschul Tipp & Fernhochschulen-Vergleich:

Im Folgenden sehen Sie verschiedene Fernhochschulen, die die Redaktion überzeugt haben.

Bildungsgutschein fürs Fernstudium

Geht es um die Finanzierung von einem Fernstudium, so kann das nicht mit unerhebliche Kosten verbunden sein. Eine Möglichkeit der Finanzierung ist ein Bildungsgutschein.

Der Bildungsgutschein wird gewährt von der Bundesagentur für Arbeit.

Wird der Bildungsgutschein gewährt, werden alle Kosten die im Zusammenhang mit dem Fernstudium entstehen, vom Staat getragen.

Eines muss man aber im Zusammenhang mit dem Bildungsgutschein beachten, es gibt darauf keinen Rechtsanspruch.

So bekommen Sie den Bildungsgutschein

Beantragen muss man den Bildungsgutschein beim für sich zuständigen Jobcenter. Um die Chance auf den Erhalt vom Bildungsgutschein zu erhöhen, muss man ausführlich die Gründe darlegen.

So muss man nachweisen können, damit man mit dem Absolvieren vom Fernstudium tatsächlich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat.

Im übrigen kann man den Bildungsgutschein auch erhalten, wenn die Arbeitslosigkeit droht. Hier kann der Bildungsgutschein und die damit verbundene Verbesserung der Qualifikation, für einen neuen Arbeitsplatz sorgen.

Alternative Fördermöglichkeiten für Ihr Fernstudium

Der Großteil der Menschen die ein Studium, egal ob in Vollzeit oder als Fernstudium absolvieren, finanzieren dieses Privat. Sei es über einen Nebenjob oder mit der Hilfe der Familie.

Ist beides nicht möglich, kann sich BAföG, ein Studiumskredit oder aber Förderprogramme anbieten. Ein solches Förderprogramm lautet zum Beispiel: “Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen”.

Dieses Förderprogramm richtet sich an Menschen denen die Arbeitslosigkeit droht und sie schon älter als 45 Jahren sind. Generell können die Bedingungen für die Inanspruchnahme höchst unterschiedlich sein.

Kann ich bei Bezug von Hartz 4 ein Fernstudium absolvieren?

Auch beim Bezug von Hartz 4 kann man ein Fernstudium absolvieren.

Da man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, ist die Zeit die man zur Verfügung hat, stark begrenzt.

Hier greift wieder die bereits erwähnte Begrenzung von 15 Stunden die Woche.

Fernstudium mit Hartz 4: Der Bildungsgutschein und weitere Fördermöglichkeiten

Die Bedingungen für den Erhalt von einem Bildungsgutschein unterscheidet sich nicht, im Vergleich zum Alg 1 Bezug.

Hier gelten die gleichen Regelungen. Die Fördermöglichkeiten sind die gleichen, wie bereits beschrieben beim Bezug von Alg 1.

Fernstudium mit Hartz 4: Das sollten Sie beachten

Das Absolvieren von einem Fernstudium ist mit einem großen zeitlichen Aufwand verbunden.

Daher sollte man sich den Schritt für ein Fernstudium gut überlegen. Gerade aufgrund den engen Anforderungen mit den 15 Wochenstunden.

Fazit

Unabhängig ob man Alg 1 oder Hartz 4 bezieht, das absolvieren von einem Fernstudium ist möglich.

Das Fernstudium kann hier von der Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein gefördert werden.

Es gibt aber auch andere Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.

Die Bedingungen für den Erhalt von BAföG oder von einem Studienkredit sind unterschiedlich.

Daher muss man genau prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten sich für einen anbieten.

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