Steuerabzug für Fernstudium: Wie Sie Ihr Fernstudium absetzen

Aktualisiert am 28. März 2024
 Autorin: | Gutachter: Sven Schmidt | Mitwirkender: Marcel Söder | Redakteurin: Petra Klein

Sie möchten das Fernstudium absetzen? Dann lesen Sie sich jetzt diesen Artikel durch und erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten.

Man muss für ein Fernstudium viel Geld ausgeben. Die Frage, wie Sie Ihr Fernstudium von der Steuer absetzen können, lässt sich in diesem Artikel ausführlich beantworten. Wir alle zahlen schon mehr wie genug Steuern und das Leben ist so oder so schon schwer genug. Daher muss man schon alle Möglichkeiten zu Ersparnissen nutzen.

Eine der wichtigsten Möglichkeiten ist die steuerliche Anrechnung, um ein Fernstudium oder einen Fernkurs zu finanzieren. Wenn Sie eine geschickte steuerliche Geltendmachung vorhanden haben, können Sie etwa bis zu 42% der Studiengebühren einsparen.

Dafür müssen Sie u.a. berufstätig sein, ein Mindesteinkommen haben und entsprechend Einkommenssteuer zahlen.

Für diese Geltendmachung ist wichtig, dass man konsequent Belege sammelt und dass die Tipps hier mit Ihrer Steuerberatung oder mit Ihrem Lohnsteuerhilfeverein besprechen.

Worunter fällt das Fernstudium?

Bei einer Absolvierung des Erststudiums oder einer Ausbildung im Fernstudium, können bis zu 6.000 € der Kosten als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Im Gegensatz für diese Absetzung darf das Fernstudium aber nicht vom Arbeitgeber gefordert sein. Sie müssen es aus persönlicher Motivation absolvieren.

Die Studiengebühren können Sie dann als sogenannte Sonderausgaben für ein Erststudium geltend machen.

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Wenn aber Ihr Arbeitgeber Ihren Wunsch nach einem Fernstudium unterstützt, gibt es die Möglichkeit, die Studiengebühren in voller Höhe als Werbungskosten abzusetzen.

Hierfür muss dann Ihr Arbeitgeber Ihnen zum Beispiel eine Bescheinigung ausstellen, in der er versichert, dass das Studium für die Ausübung Ihres Berufes wichtig ist.

Berufsbegleitende Fernstudierende, die sich fortbilden, können sich ebenfalls einige Steuervorteile für ihr Fernstudium sichern.

Die Gebühren für ein Zweitstudium oder einen Fernlehrgang sind als Fortbildungskosten im Rahmen der Werbungskosten (ab 1000 €) in unbegrenzter Höhe absetzbar.

Das Finanzamt erkennt bis zu dieser Grenze berufliche Ausgaben pauschal an und Sie dürfen sich erst ab dieser Grenze zusätzliche Finanzaufwendungen steuerlich rechnen.

Wenn Sie aber ein Selbstständiger sind, gibt es für Absetzung der Kosten für ein Fernstudium keine Untergrenze. Sie können von bereits 1 Cent, alle Kosten absetzen.

Welche speziellen Ausgaben kann ich absetzen?

Damit Sie die Steuervorteile für Ihr Fernstudium in Anspruch nehmen können, ist ein jährliches Bruttoeinkommen über 8.004 € vorausgesetzt. Natürlich muss Ihr Fernstudium für berufliche Zwecken dienen.

Nur für reine Fernstudien zu Hobby Lehrgängen können Sie nicht von der Steuer absetzen. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, sind einige Posten von der Steuer absetzbar, wie zum Beispiel:

Studiengebühren und Semesterbeiträge: Alle Seminare im Fernstudium sind nicht immer kostenlos. Beispielsweise Sie haben Seminargebühren zu zahlen, bekommen Sie dafür eine Rechnung, die Sie bei der Einkommensteuer geltend machen können.

Dieser Bereich umfasst aber auch die Gebühren für Seminare, die du zusätzlich zum Fernlehrgang bzw. Fernstudium absolviert werden. Beispielsweise ein Englischkurs an der VHS.

Prüfungs- und Seminargebühren: Eine Prüfung vor dem Staat oder vor der IHK abzulegen, kostet in den meisten Fällen eine nicht unerhebliche Prüfungsgebühr. Die meisten Hochschulen verlangen Prüfungsgebühren oder Gebühren für Graduierung.

Sie bekommen dafür von der jeweiligen Stelle eine Rechnung, die Sie besser aufbewahren, denn auch diese Rechnung können Sie voll bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen.

Fahrt- und Reisekosten für den Besuch von Präsenzveranstaltungen, wie Bahntickets, Benzin: Bei Fahrten zu Seminaren, können Sie die entstehenden Fahrtkosten absetzen.

Dazu reichen Sie entweder die Belege von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ein, oder Sie berechnen den anzusetzenden Betrag anhand der Kilometerpauschale in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer.

Sie dürfen dabei nur die Strecke für den kürzesten Weg ansetzen, es sei denn ein weiterer Weg hätte eine wesentlich kürzere Fahrtdauer zur Folge. Ein Fahrtenbuch zu nutzen wäre dafür ideal.

Übernachtungs- und Hotelkosten

Verpflegungspauschale: Die gesetzlich geregelten Verpflegungspauschalen für Seminare können Sie auch absetzen.

Der Betrag von 14, – Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, sowie 28 Euro bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Stunden sind gültig. Sie können alternativ auch die einzelnen Belege aufbewahren und beim Finanzamt einreichen.

Das ist eine ziemlich ärgerliche Angelegenheit, wie wenn Sie z.B.: wegen jeder Wurstsemmel in der Pause eine Rechnung vom Kioskverkäufer brauchen.

Fachliteratur, wie z.B.: Bücher, Fachzeitschriften etc.: Ohne Fachliteratur kann man in den meisten Fernlehrgängen und auch im Fernstudium nicht auskommen. Sie brauchen Übungsbücher, Lexika und Sachbücher, um den Lernstoff zu vertiefen. Sachbücher sind ziemlich teuer!

Manchmal ist es vielleicht lästig, aber Sie sollten trotzdem jeden Kaufbeleg aufbewahren. Ein Mitgliedsbeitrag in der örtlichen Bücherei können Sie zusätzlich auch von der Steuer absetzen.

Arbeits- und Lehrmittel, wie z.B.: Computer, Drucker, Software etc.: Das Fernstudium erfordert einiges an Arbeitsmitteln. Beispielsweise zählen Verbrauchsmaterial wie Stifte, Textmarker, Papier, Blöcke, Briefumschläge, Briefmarken oder ein Taschenrechner dazu.

Digitale Geräte, wie Computer oder Ihr Notebook sowie Ihr iPad können Sie absetzen, ebenso wie Software, die Sie für Ihre Weiterbildung benötigen. Auch wichtiges Zubehör, etwa eine Webcam und ein Headset gehören dazu.

Zinsen im Rahmen der Tilgung eines Studienkredits: Wenn Sie einen Kredit aufgenommen haben, um Ihr Fernstudium zu finanzieren, müssen Sie natürlich auch

Zinszahlungen leisten. Diese können Sie von der Steuer absetzen. Lassen Sie sich von Ihrer Bank eine Aufstellung, über die im vergangenen Jahr gezahlten Zinsen geben. Die von Ihrer Bank aufgelisteten Zinsen, können Sie mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Arbeitszimmer zuhause: Darunter fallen Kosten für doppelte Haushaltsführung, wie z.B.: Miete, Maklerprovision, Umzugs- und Transportkosten, Fahrten zur Besichtigung

Beiträge für studentische Vereine: Die Verpflegungspauschalen und Fahrtkosten für Lerngemeinschaften können Sie wie schon beschrieben absetzen. Dazu Sie aber genau über die Treffen Buch führen.

Sie müssen erfassen, wann Sie sich mit der Gemeinschaft wo getroffen haben, wie lange Sie gelernt haben und wer daran beteiligt war.

Dies sollte dann möglichst bei allen Teilnehmern identisch sein, denn es kann durchaus vorkommen, dass das Finanzamt hier auch mal bei den jeweils anderen nachsieht, ob die Angaben korrekt sind.

Kann die steuerliche Absetzung auch über die Eltern oder den Ehepartner gemacht werden?

Es kann sein, dass Ihre Eltern einen Großteil der Kosten für Ihr Fernstudium mitfinanzieren, aber trotzdem kommen diese leider nicht steuerlich abgesetzt werden.

Im Gegensatz dazu haben Ihre Eltern die Möglichkeit, lediglich Ausbildungsfreibeträge in zu Anspruch nehmen und die generellen Kindergeldzahlungen heranzuziehen.

Das gilt aber auch nur so lange, bis Sie das Alter von 25 Jahren erreichen, oder wenn Sie trotz erfolgreicher Berufsausbildung bzw. abgeschlossenem Erststudium keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Also heißt es, Ihre Eltern können etwaige Aufwendungen weder als Werbungskosten, Sonderausgaben noch als Betriebsausgaben absetzen.

Nachdem der Staat keine Freibeträge mehr gewährt und kein Kindergeld mehr bezahlt, können die Kosten als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Für Ihren Ehepartner bzw. Ihre Ehe Partnerin sieht es wiederum ganz anders aus. Falls diese/-r die Kosten für ein Fernstudium als Sonderausgaben (Erststudium) oder als Werbungskosten (Zweitausbildung) von der Steuer absetzen will, kann dieses gültig gemacht werden.

Im Fall also verheiratet zu sein und Ihr Mann bzw. Ihre Frau mithilfe des eigenen Einkommens Ihr Fernstudium mitfinanziert, können Sie die entsprechenden Aufwendungen bis zu 6.000, – Euro pro Jahr als Sonderausgaben bzw. im Falle eines Zweitstudiums oder einer Zweitausbildung in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend machen.

Im Fernstudium lohnen sich die Steuervorteile

Sie sollten auf keinen Fall die zahlreichen Steuervorteile im Fernstudium entgehen lassen. Hierdurch können Sie die realen Ausgaben für das Studium um ein Vielfaches reduzieren.

Es lohnt sich jeder Euro, den Sie durch die Steuer wieder bekommen, sogar wenn Sie nicht alle angegeben Posten vorweisen können.

Im Fall, dass Sie sich nicht sicher sind, was genau Sie von Ihrem Fernstudium bei der Steuer absetzen können, sollten Sie sich aber unbedingt von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.

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