Steuerabzug für Fernstudium: Wie Sie Ihr Fernstudium absetzen

 Autorin: Natascha Petrow | Gutachter: Sven Schmidt | Mitwirkender: Marcel Söder | Redakteurin: Petra Klein


Sie möchten das Fernstudium absetzen? Dann lesen Sie sich jetzt diesen Artikel durch und erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten.

Man muss für ein Fernstudium viel Geld ausgeben. Die Frage, wie Sie Ihr Fernstudium von der Steuer absetzen können, lässt sich in diesem Artikel ausführlich beantworten. Wir alle zahlen schon mehr wie genug Steuern und das Leben ist so oder so schon schwer genug. Daher muss man schon alle Möglichkeiten zu Ersparnissen nutzen.

Fernstudium-Kosten können von der Steuer abgesetzt werden, indem Studierende die Ausgaben als Sonderausgaben (bei Erststudium bis 6.000 €) oder als Werbungskosten (bei Zweitstudium unbegrenzt) in der Steuererklärung geltend machen. Fernstudium-Absolventen können durch steuerliche Geltendmachung bis zu 42% der Studiengebühren als Steuerrückerstattung erhalten, wodurch die realen Kosten erheblich reduziert werden. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab – bei einem Steuersatz von 30% erhalten Sie beispielsweise 30% Ihrer absetzbaren Fernstudium-Kosten zurück, bei einem Steuersatz von 42% entsprechend 42%. Bei Studienkosten von 3.000 Euro und einem Steuersatz von 35% würden Sie somit 1.050 Euro Steuern zurückerhalten.

Fernstudium-Steuerabzüge setzen voraus, dass Sie berufstätig sind, ein jährliches Bruttoeinkommen über 8.004 € haben und entsprechend Einkommenssteuer zahlen, wobei das Fernstudium beruflichen Zwecken dienen muss.

Fernstudium-Steuerabzüge gelingen am besten, wenn Sie konsequent alle Belege sammeln und sich mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen, um alle Abzugsmöglichkeiten vollständig auszuschöpfen.

Worunter fällt das Fernstudium?

Fernstudium-Kosten werden in der Steuererklärung eingetragen, indem Erststudium-Ausgaben bis zu 6.000 € als Sonderausgaben und Zweitstudium-Kosten unbegrenzt als Werbungskosten angesetzt werden. Bei maximaler Ausschöpfung dieser 6.000 Euro und einem durchschnittlichen Steuersatz von 25% erhalten Sie 1.500 Euro zurück, bei einem höheren Steuersatz von 42% sogar 2.520 Euro.

Im Gegensatz für diese Absetzung darf das Fernstudium aber nicht vom Arbeitgeber gefordert sein. Sie müssen es aus persönlicher Motivation absolvieren.

Die Studiengebühren können Sie dann als sogenannte Sonderausgaben für ein Erststudium geltend machen.

Ein hell beleuchteter, moderner Homeoffice-Arbeitsplatz mit geöffnetem Laptop, Lernmaterialien, Taschenrechner, Steuerdokumenten und Quittungen auf einem Holzschreibtisch, ergänzt durch eine Kaffeetasse und eine Designer-Schreibtischlampe.

Wenn aber Ihr Arbeitgeber Ihren Wunsch nach einem Fernstudium unterstützt, gibt es die Möglichkeit, die Studiengebühren in voller Höhe als Werbungskosten abzusetzen.

Hierfür muss dann Ihr Arbeitgeber Ihnen zum Beispiel eine Bescheinigung ausstellen, in der er versichert, dass das Studium für die Ausübung Ihres Berufes wichtig ist.

Berufsbegleitende Fernstudierende, die sich fortbilden, können sich ebenfalls einige Steuervorteile für ihr Fernstudium sichern.

Die Gebühren für ein Zweitstudium oder einen Fernlehrgang sind als Fortbildungskosten im Rahmen der Werbungskosten (ab 1000 €) in unbegrenzter Höhe absetzbar. Bei Zweitstudium-Kosten von 5.000 Euro jährlich können Sie je nach Steuersatz zwischen 1.250 Euro (25% Steuersatz) und 2.100 Euro (42% Steuersatz) an Steuern zurückerhalten.

Das Finanzamt erkennt bis zu dieser Grenze berufliche Ausgaben pauschal an und Sie dürfen sich erst ab dieser Grenze zusätzliche Finanzaufwendungen steuerlich rechnen.

Wenn Sie aber ein Selbstständiger sind, gibt es für Absetzung der Kosten für ein Fernstudium keine Untergrenze. Sie können von bereits 1 Cent, alle Kosten absetzen.

Welche speziellen Ausgaben kann ich absetzen?

Damit Sie die Steuervorteile für Ihr Fernstudium in Anspruch nehmen können, ist ein jährliches Bruttoeinkommen über 8.004 € vorausgesetzt. Natürlich muss Ihr Fernstudium für berufliche Zwecken dienen.

Fernstudium-Kosten sind absetzbar, wenn das Studium beruflichen Zwecken dient, wobei Studiengebühren, Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Fachliteratur, Arbeitsmittel und Zinsen für Studienkredite steuerlich geltend gemacht werden können. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, sind einige Posten von der Steuer absetzbar, wie zum Beispiel:

Studiengebühren und Semesterbeiträge: Alle Seminare im Fernstudium sind nicht immer kostenlos. Beispielsweise Sie haben Seminargebühren zu zahlen, bekommen Sie dafür eine Rechnung, die Sie bei der Einkommensteuer geltend machen können.

Dieser Bereich umfasst aber auch die Gebühren für Seminare, die du zusätzlich zum Fernlehrgang bzw. Fernstudium absolviert werden. Beispielsweise ein Englischkurs an der VHS.

Prüfungs- und Seminargebühren: Eine Prüfung vor dem Staat oder vor der IHK abzulegen, kostet in den meisten Fällen eine nicht unerhebliche Prüfungsgebühr. Die meisten Hochschulen verlangen Prüfungsgebühren oder Gebühren für Graduierung.

Sie bekommen dafür von der jeweiligen Stelle eine Rechnung, die Sie besser aufbewahren, denn auch diese Rechnung können Sie voll bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigen.

Fahrt- und Reisekosten für den Besuch von Präsenzveranstaltungen, wie Bahntickets, Benzin: Fernstudium-Fahrtkosten werden in der Steuererklärung abgesetzt, indem Sie entweder Belege öffentlicher Verkehrsmittel einreichen oder die Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro Kilometer für den kürzesten Weg ansetzen.

Dazu reichen Sie entweder die Belege von der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ein, oder Sie berechnen den anzusetzenden Betrag anhand der Kilometerpauschale in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer.

Sie dürfen dabei nur die Strecke für den kürzesten Weg ansetzen, es sei denn ein weiterer Weg hätte eine wesentlich kürzere Fahrtdauer zur Folge. Ein Fahrtenbuch zu nutzen wäre dafür ideal.

Übernachtungs- und Hotelkosten

Verpflegungspauschale: Die gesetzlich geregelten Verpflegungspauschalen für Seminare können Sie auch absetzen.

Der Betrag von 14, – Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, sowie 28 Euro bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Stunden sind gültig. Sie können alternativ auch die einzelnen Belege aufbewahren und beim Finanzamt einreichen.

Das ist eine ziemlich ärgerliche Angelegenheit, wie wenn Sie z.B.: wegen jeder Wurstsemmel in der Pause eine Rechnung vom Kioskverkäufer brauchen.

Fachliteratur, wie z.B.: Bücher, Fachzeitschriften etc.: Ohne Fachliteratur kann man in den meisten Fernlehrgängen und auch im Fernstudium nicht auskommen. Sie brauchen Übungsbücher, Lexika und Sachbücher, um den Lernstoff zu vertiefen. Sachbücher sind ziemlich teuer!

Manchmal ist es vielleicht lästig, aber Sie sollten trotzdem jeden Kaufbeleg aufbewahren. Ein Mitgliedsbeitrag in der örtlichen Bücherei können Sie zusätzlich auch von der Steuer absetzen.

Arbeits- und Lehrmittel, wie z.B.: Computer, Drucker, Software etc.: Das Fernstudium erfordert einiges an Arbeitsmitteln. Beispielsweise zählen Verbrauchsmaterial wie Stifte, Textmarker, Papier, Blöcke, Briefumschläge, Briefmarken oder ein Taschenrechner dazu.

Digitale Geräte, wie Computer oder Ihr Notebook sowie Ihr iPad können Sie absetzen, ebenso wie Software, die Sie für Ihre Weiterbildung benötigen. Auch wichtiges Zubehör, etwa eine Webcam und ein Headset gehören dazu.

Zinsen im Rahmen der Tilgung eines Studienkredits: Wenn Sie einen Kredit aufgenommen haben, um Ihr Fernstudium zu finanzieren, müssen Sie natürlich auch

Zinszahlungen leisten. Diese können Sie von der Steuer absetzen. Lassen Sie sich von Ihrer Bank eine Aufstellung, über die im vergangenen Jahr gezahlten Zinsen geben. Die von Ihrer Bank aufgelisteten Zinsen, können Sie mit der Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Arbeitszimmer zuhause: Darunter fallen Kosten für doppelte Haushaltsführung, wie z.B.: Miete, Maklerprovision, Umzugs- und Transportkosten, Fahrten zur Besichtigung

Beiträge für studentische Vereine: Die Verpflegungspauschalen und Fahrtkosten für Lerngemeinschaften können Sie wie schon beschrieben absetzen. Dazu Sie aber genau über die Treffen Buch führen.

Sie müssen erfassen, wann Sie sich mit der Gemeinschaft wo getroffen haben, wie lange Sie gelernt haben und wer daran beteiligt war.

Dies sollte dann möglichst bei allen Teilnehmern identisch sein, denn es kann durchaus vorkommen, dass das Finanzamt hier auch mal bei den jeweils anderen nachsieht, ob die Angaben korrekt sind.

Kann die steuerliche Absetzung auch über die Eltern oder den Ehepartner gemacht werden?

Es kann sein, dass Ihre Eltern einen Großteil der Kosten für Ihr Fernstudium mitfinanzieren, aber trotzdem kommen diese leider nicht steuerlich abgesetzt werden.

Im Gegensatz dazu haben Ihre Eltern die Möglichkeit, lediglich Ausbildungsfreibeträge in zu Anspruch nehmen und die generellen Kindergeldzahlungen heranzuziehen.

Das gilt aber auch nur so lange, bis Sie das Alter von 25 Jahren erreichen, oder wenn Sie trotz erfolgreicher Berufsausbildung bzw. abgeschlossenem Erststudium keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Also heißt es, Ihre Eltern können etwaige Aufwendungen weder als Werbungskosten, Sonderausgaben noch als Betriebsausgaben absetzen.

Nachdem der Staat keine Freibeträge mehr gewährt und kein Kindergeld mehr bezahlt, können die Kosten als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt werden.

Für Ihren Ehepartner bzw. Ihre Ehe Partnerin sieht es wiederum ganz anders aus. Falls diese/-r die Kosten für ein Fernstudium als Sonderausgaben (Erststudium) oder als Werbungskosten (Zweitausbildung) von der Steuer absetzen will, kann dieses gültig gemacht werden.

Im Fall also verheiratet zu sein und Ihr Mann bzw. Ihre Frau mithilfe des eigenen Einkommens Ihr Fernstudium mitfinanziert, können Sie die entsprechenden Aufwendungen bis zu 6.000, – Euro pro Jahr als Sonderausgaben bzw. im Falle eines Zweitstudiums oder einer Zweitausbildung in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend machen.

Im Fernstudium lohnen sich die Steuervorteile

Sie sollten auf keinen Fall die zahlreichen Steuervorteile im Fernstudium entgehen lassen. Hierdurch können Sie die realen Ausgaben für das Studium um ein Vielfaches reduzieren.

Es lohnt sich jeder Euro, den Sie durch die Steuer wieder bekommen, sogar wenn Sie nicht alle angegeben Posten vorweisen können.

Im Fall, dass Sie sich nicht sicher sind, was genau Sie von Ihrem Fernstudium bei der Steuer absetzen können, sollten Sie sich aber unbedingt von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen.

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Natascha Petrow

Natascha Petrow

Autorin

Natascha Petrow, erfahrene Lehrerin und Expertin für digitale Bildung, leitet Fernstudium Informaterial. Mit umfassendem Wissen aus ihrer langjährigen pädagogischen Tätigkeit und inspiriert durch die Herausforderungen der Corona-Krise, widmet sie sich der Aufklärung über Fernstudien und Online-Lernen. Ihre fundierten Einblicke und praktischen Tipps bieten wertvolle Orientierung für alle, die effektive und qualitativ hochwertige Fernkurse suchen.